An dieser Stelle werden aktuelle Neuigkeiten des Vereins veröffentlicht, sofern sie von allgemeinem öffentlichem Interesse sind.
Vereinspotrait 2010
Hier ist das Vereinspotrait aus der BLZ zum Download verfügbar
Bundesmeisterin Nina Wurth
Hier ein Bericht zu der neuen Bundesmeisterin im Historischen Schützenbundes "Bericht Nina Wurth"
Neuer Terminkalender
Der neue Terminkalender 2012 steht zur Verfügung. Ansehen unter "Termine" und für zu Hause im "Downloadbereich".
09.01.2012
Neuer Vorstand und Uniform Leitfaden
Die Kontaktdaten des "aktuelle Vorstands" kann auf der entsprechenden Seite betrachtet, bzw. im "Downloadbereich" heruntergeladen werden. Auf der Jahreshauptversammlung wurde ein Leitfaden für Uniformen vorgestellt, der für jedermann im "Downloadbereich" zu finden ist. Dieser Leitfaden sollte für die aktiven Mitglieder bindend sein, um ein einheitliches Erscheinungsbild bei öffentlichen Auftritten zu gewährleisten.
18.02.2008
Mitgliedskarten:
Zum neuen Jahr gibt es auch bei uns kleine Neuerungen. Die "alten" Mitgliedskarten wurden bisher jährlich erneuert und jedem Mitglied zugeteilt. Seit diesem Jahr bekommt jedes Schützenmitglied eine angefertigte Mitgliedskarte, die für viele Jahre ihre Gültigkeit behält. Die Neuerungen sind überzeugend, denn die Mitgliedskarte sieht einfach klasse aus. Werde Mitglied im Schützenverein Thier. Mehr Informationen zum Datenschutz und ein Anmeldeformular findet man unter "Downloads".

Beitragsordnung ab dem 01.01.2006
§ 1 Beitragssätze pro Jahr
8 - 11 Jahre: beitragsfrei
12 - 15 Jahre: 5,00 Euro
16 - 20 Jahre: 10,00 Euro
21 - 64 Jahre: 20,00 Euro
über 65 Jahre: 10,00 Euro
Mitglieder, die vor dem 31.12.1940 geboren wurden, sind beitragsfrei, sofern sie am 31.12.2005 der Schützenbruderschaft angehörten. Die Zahlung eines Förderbeitrages ist für diese Mitglieder freiwillig.
§ 2 Beitragszahlung
Die Zahlung des Beitrags erfolgt jährlich, in der Regel im 1. Quartal.
§ 3 Nichtzahlung
Bei Nichtzahlung des Beitrages bis zum Schützenfest des jeweiligen
Jahres verliert das Mitglied automatisch die Mitgliedschaft, es
sei denn es stehen dem wichtige Gründe entgegen, die vom
geschäftsführenden Vorstand beraten und entschieden
werden müssen.
§ 4 Besonderheiten
Jungschützen, die Wehr- oder Zivildienst oder ein
Freiwilliges Soziales Jahr ableisten müssen keinen Beitrag zahlen.
§ 5 Zugehörigkeit zu den einzelnen Gruppen
Schülerschütze ist, wer am Stichtag mind. 8, höchstens 15 Jahre alt ist
Jungschütze ist, wer am Stichtag mind. 16, höchstens 24 Jahre alt ist
Altschütze ist, wer am Stichtag mindestens 25 Jahre alt ist
Stichtag ist der 31.12. des jeweiligen Jahres
Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 22. Januar 2006
Aktuell:
Gem. § 42 Abs. 1 WaffG darf derjenige, der an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen teilnimmt, keine Schusswaffen, Hieb- oder Stoßwaffen führen. Die zuständige Behörde kann jedoch gem. § 42 Abs. 2 WaffG für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn
1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt
2. ein Bedürfnis nachgewiesen ist und
3. Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht entstehen.
Unter diesen Voraussetzungen hat unser 1. Vorsitzender, Franz-Günter Fehling eine Genehmigung bei der Kreispolizeibehörde beantragt und auch genehmigt bekommen.
Diese Genehmigung kann unter dem Link " Downloads " angesehen bzw. als PDF-Datei herunter geladen werden.